In seiner Sitzung in der Aula Hückelhoven hat der Jugendhilfeausschuss – mit gebührendem Abstand der Teilnehmer untereinander – dem Rat der Stadt einstimmig empfohlen, die Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen und Tagespflege zu ändern. Die Änderung befreit Familien mit einem Jahreseinkommen von weniger als 27.000 Euro von der Beitragspflicht. Die CDU-Fraktion hatte diesen Antrag gestellt.
Familienzentren haben die Aufgabe, Eltern bei der Förderung ihrer Kinder umfassend zu unterstützen. Das Angebot richtet sich nicht nur an die konkret betreuten Kindern, sondern gilt auch für den gesamten Sozialraum der Einrichtung. Vom Land NRW werden zur Finanzierung pro Kindergartenjahr 20.000 Euro zur Verfügung gestellt.Folgende Einrichtungen haben die Qualifikation zum Familienzentrum erfolgreich durchlaufen:
- Traumland, Hückelhoven
- St. Brigida, Baal
- St. Johannes der Täufer, Ratheim
- AWO Hückelhoven und Ratheim
- St. Lambertus, Hückelhoven und St. Leonhard, Hilfarth
Die Lebenshilfe Ratheim hat mit ihrer Einrichtung "Triangel" ebenfalls Interesse bekundet, eine Qualifikation zu durchlaufen. Dem entsprechenden Antrag folgte der Jugendhilfeausschuss einstimmig.
Das Land NRW stellt für Hückelhoven pro Kindergartenjahr 220.000 Euro für zusätzliche Sprachfördermittel zur Verfügung. Diese werden unter anderem nach dem Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund verteilt. Folgende Einrichtungen im Stadtgebiet erhalten für die Kindergartenjahre 20/21 bis 24/25 Mittel aus dem Programm:
- AWO Kindertageseinrichtung, Hückelhoven
- Kath. Kindertagesstätte St. Barbara, Hückelhoven
- Städt. Kindertageseinrichtung Villa Regenbogen, Hilfarth
- Städt. Kindertageseinrichtung Tabaluga, Kleingladbach
- Städt. Kindertageseinrichtung, Millich
- Städt. Kindertageseinrichtung Sternschnuppe, Schaufenberg
- Kindertageseinrichtung der Lebenshilfe Triangel, Ratheim